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BPatG, 04.10.2000 - 10 W (pat) 705/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 702/00
Eintragung eines Musters mit Abbildungen von Euro-Banknoten und öffentliche …
4.a.) Ausgehend von diesen Voraussetzungen kann nach Ansicht des Senats - in Weiterführung der "Bierpolizei"-Entscheidung (10 W (pat) 705/00 vom 4. Oktober 2000 - BlPMZ 2001, 154), in der es auf die Problematik der Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichens im Ergebnis nicht ankam - ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung nur bei einer ersichtlich missbräuchlichen gesetzwidrigen Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichens in einem Muster angenommen werden. - BPatG, 09.07.2001 - 10 W (pat) 703/01 5.a.) Unter diesen Voraussetzungen kann nach Ansicht des Senats - in Weiterführung der "Bierpolizei"-Entscheidung (10 W (pat) 705/00 vom 4. Oktober 2000 - BlPMZ 2001, 154), in der es auf die Problematik der Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichen im Ergebnis nicht ankam - ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung nur bei einer ersichtlich mißbräuchlichen gesetzwidrigen Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichens in einem Muster angenommen werden.
- BPatG, 15.03.2002 - 5 W (pat) 3/01
Verwendung des Europäischen Symbols und öffentliche Ordnung
a) Im angefochtenen Beschluß ist allerdings hierzu auf die Entscheidung vom 4. Oktober 2000 in der Gebrauchsmuster-Beschwerdesache 10 W (pat) 705/00 verwiesen. - BPatG, 08.10.2001 - 10 W (pat) 710/00 5.a.) Unter diesen Voraussetzungen kann nach Ansicht des Senats - in Weiterführung der "Bierpolizei"-Entscheidung (10 W (pat) 705/00 vom 4. Oktober 2000 - BlPMZ 2001, 154), in der es auf die Problematik der Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichens im Ergebnis nicht ankam - ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung nur bei einer ersichtlich mißbräuchlichen gesetzwidrigen Verwendung eines staatlichen Hoheitszeichens in einem Muster angenommen werden.